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§1 Anwendungsbereich der AGB & Behandlungsvertrag

1a.) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

1b.) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, durch konkludentes Handeln annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

1c.) Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten

1d) Vielfach werden vom Heilpraktiker auch Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt, auch nicht allgemein erklärbar sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies dem Heilpraktiker gegenüber vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.

§2 Kündigung des Behandlungsvertrages 

2a) Der Behandlungsvertrag kann jederzeit von beiden Parteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

2b) Eine Kündigung durch den Heilpraktiker zur Unzeit ist jedoch nur zulässig soweit hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Patient erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht, unzutreffend oder vorsätzlich lückenhaft erteilt, wenn der Heilpraktiker aufgrund einer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die Ihn in einen Gewissenskonflikt bringen könnten. Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Honoraransprüche des Heilpraktikers bleiben von der Kündigung unberührt.

§3 Mitwirkung des Patienten 

3a) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Jedoch hat der jeweilige Patient die vereinbarten Verhaltensanweisungen befolgen, da ansonsten kein Behandlungserfolg zu erwarten ist. Hierzu hat der Patient jeder Zeit die Möglichkeit sich aktiv in die Therapieplanung einzubringen um evtl. Behandlungsalternativen zu schaffen. Der daraus resultierende Behandlungsplan ist zu befolgen. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§4 Honorierung des Heilpraktikers 

4a) Der Heilpraktiker hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches an das GebüH angelehnt ist. (Beispiel: Kostenaufstellungen des aktuellen Leistungskatalogs) Eine Inanspruchnahme eines Termins in der Naturheilpraxis Juliane Paul ist eine kostenpflichtige Leistung die zur Zahlung verpflichtet; diese richten sich je nach den jeweiligen Art des Behandlungstermins.

4b) Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten nicht in jedem Fall den vollen Rechnungsbetrag.

4c) Die Honorare sind immer und von jedem nach der jeweiligen Behandlung in der Praxis bar oder per E Mail zu entrichten. Die Rechnung wird per E-Mail, auf Wunsch auch per Post, an den Patienten geschickt.

4d) Nicht eingehaltene oder kurzfristig (weniger als 24 Stunden vorher) abgesagte Termine werden berechnet. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.

4e) Ausfallhonorar: In meiner Praxis arbeite ich ausschließlich auf Bestellung, d.h. es gibt keine freie Sprechstunde. Patienten werden individuelle Zeitspannen eingeplant ohne Wartezimmer-Zeiten. Demnach ist es nicht möglich bei einem Terminausfall, den nächsten Patienten vorzuziehen. Ich bitte daher um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, dass Terminverschiebungen oder Terminabsagen spätestens 24 Std vor dem Termin per Telefon (Mailbox) oder per E Mail abzusagen oder zu verschieben. Termine für Montags müssen Samstags abgesagt werden. Bei Terminen die später abgesagt werden, wird eine Ausfallpauschale von 60€ berechnet zzgl. entstandener Medikamenten und Materialkosten (diese sind bei einer erneuten Terminvereinbarung unberührt).

4f) Bei Termine die nicht eingehalten und nicht abgesagt werden, werden 60€ fällig zzgl. Materialkosten und sind verpflichtend zur Zahlung.

 

§5 Terminvereinbarungen

5a) Kostenpflichtiger Termin 

Eine Inanspruchnahme eines Termins in der Praxis ist eine kostenpflichtige Leistung die zur Zahlung verpflichtet; diese richten sich je nach den jeweiligen Art des Behandlungstermins. 

5b) Terminabsage 

In meiner Praxis arbeite ich ausschließlich auf Bestellung, d.h. es gibt keine freie Sprechstunde. Patienten werden individuelle Zeitspannen eingeplant ohne Wartezimmer-Zeiten. Demnach ist es nicht möglich bei einem Terminausfall, den nächsten Patienten vorzuziehen. Ich bitte daher um Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis, dass Terminverschiebungen oder Terminabsagen spätestens 24 Std vor dem Termin per Telefon (Mailbox) oder per E Mail abzusagen oder zu verschieben. Termine für Montags müssen Samstags abgesagt werden. Bei Terminen die später abgesagt werden, wird eine Ausfallpauschale von 60€ berechnet zzgl. entstandener Materialkosten. Bei Termine die nicht eingehalten und nicht abgesagt werden, werden 60€ fällig zzgl. Medikamenten und Materialkosten und sind verpflichtend zur Zahlung.

 

5c) Absage durch Praxis 

Für den Fall, dass die Praxis Termine absagen und / oder verschieben muss, verpflichten sich Patienten bei Terminvergabe eine Telefonnummer anzugeben, z.B. Mobil, unter der sie im Notfall zu erreichen sind. Es wird der nächst mögliche Ersatztermin angeboten.

5d) Pünktlichkeit & Verspätungen  

Meine Praxis ist eine reine Bestellpraxis ohne Wartezimmer. Zum vereinbarten Termin seien Sie nach Möglichkeit nicht überpünktlich. Wenn ich mich noch in einer Behandlung befinde ist es möglich, dass Sie warten müssen, bis ich Sie abholen kann.

Bei Verspätungen von > 15 Minuten kann der Behandlungstermin nicht mehr zeitgerecht erfolgen. Hier wird nach meinem Ermessen ebenfalls eine Ausfallpauschale fällig. Diese kann nach Absprache bei einem neuen Behandlungstermin anteilig verrechnet werden. (s.§4e)

5e) Begleitung 

Nach Möglichkeit kommen Sie ohne Begleitung zu Ihrem Termin. Wegen einhalten des Datenschutzes ist das Beisein von Begleitpersonen während der Behandlungen nicht gestattet. Als Ausnahme gilt bei minderjährigen Patienten das Beisein eines Elternteils bzw. Sorgeberechtigten. In der Praxis befindet sich ein Wartebereich für Begleitpersonen.

§6 Rechnungsstellung 

6a) Der Patient erhält auf Wunsch eine Rechnung,

6b) Aus Beweis- oder Erstattungsgründen durch einen Kostenträger kann auch eine Ausfertigung der Rechnung, welche die vollständige Diagnose, jede Einzelleistung (Therapiespezifizierung) mit der entsprechenden GebüH-Ziffer, jeden Einzelbetrag und Angaben über Heilmittel enthält, vereinbart werden. Der Patient wird hiermit belehrt, dass diese Rechnungsform bereits den Bruch der Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht bedeutet und des schriftlichen Auftrages des Patienten grundsätzlich widerspricht.

§7 Honorarerstattung durch Dritte

7a) Soweit der Patient einen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars gegen Dritte hat, wird der Honoraranspruch des Heilpraktikers gem. § 6 hiervon nicht berührt. Die Honorarabrechnung des Heilpraktikers erfolgt ausschließlich gegenüber dem Patienten. Eine Abrechnung direkt mit einem erstattungspflichtigen Dritten findet nicht statt. Eine Stundung des Honorar oder von Teilen des Honorars durch den Heilpraktiker in Erwartung einer möglichen Erstattung durch Dritte findet ebenfalls nicht statt.

7b) Soweit der Heilpraktiker dem Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 6 Absatz 2. Der Umfang der Heilpraktikerleistung beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

7c) Alle im Zusammenhang mit der Erstattung des Heilpraktikerhonorars durch Dritte notwendigen Auskünfte und Bescheinigungen werden auf Verlagen dem Patienten gegenüber erteilt .Diese Leistungen sind honorarpflichtig. Eine Auskunftserteilung an Dritte erfolgt nicht.

§8 Meinungsverschiedenheiten 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

§9 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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